Allgemein

Infektionsschutzmaßnahmen

Im folgenden stellen wir die Maßnahmen zum Infektionsschutz in Verbindung mit der Öffnung der von der SG Suderwich e.V. genutzten Sportanlagen und der schrittweisen Wiederaufnahmedes Trainingsbetriebes in den Abteilungen vor.

Hinsichtlich der Stadt Recklinghausen (Sportamt) sind für die Nutzung der Sportanlagen Maßnahmen in Hinblick auf den Infektionsschutz vorgesehen. Reinigungsmaßnahmen werden mit besonderer Gründlichkeit vom Reinigungspersonal durchgeführt. Die Möglichkeit, sich die Hände zu reinigen/waschen, besteht mittels Seife an allen Sportanlagen.

Hinsichtlich des Vorstandes der SG Suderwich e.V. ergehen folgende bindende Regelungen an die Abteilungen (angelehnt an die Empfehlung des Landessportbundes NRW sowie die gültigen Maßnahmen der Stadt Recklinghausen), um einen größtmöglichen Infektionsschutz der Mitglieder zu gewährleisten und um mögliche Neuansteckungen zu verhindern, während Sportangebote durchgeführt werden:

➔ Die Regeln werden allen Mitgliedern zugänglich gemacht (Verbreitung über ÜL bzw. Trainer/Innen)
➔ Alle Übungsleiter/Innen und Trainer/Innen achten mit besonderer Sorgfalt auf die Einhaltung der Maßnahmen und weisen bei Missachtung augenblicklich die Mitglieder darauf hin
➔ Alle Übungsleiter/Innen und Trainer/Innen bestätigen schriftlich per beigefügtem Formular, dass sie über die Regelungen in Kenntnis gesetzt wurden. Hierfür verantwortlich sind die Abteilungsleiter/Innen.
➔ Die Trainingszeiten sind entsprechend den erforderlichen Maßnahmen anzupassen und ggf. zu verkürzen. 

Zu diesen Maßnahmen zählen: 

  1. Der Zutritt zur Sportanlage hat mit ausreichendem Abstand (1,5 Meter) nacheinander zu erfolgen. Gruppenbildung ist zu vermeiden. 
  2. Beim Betreten und Verlassen der Sporthallen ist gem. den gültigen Infektionsschutzmaßnahmen des Landes NRW ein geeigneter Mund-Nase-Schutz zu tragen. 
  3. Es dürfen nur Geräte/ Materialien benutzt werden, welche sich im Anschluss desinfizieren lassen. Dieses ist mit einzuplanen und durchzuführen. (Die Abteilungen sind verantwortlich für die Beschaffung von geeigneten Desinfektionsmitteln und deren Verwaltung) 
  4. Jede/r Sportler/In bekommt eine ausreichende Fläche zur Ausübung der Sportübungen zur Verfügung gestellt. Um dies zu gewährleisten, sind in Sporthallen Gruppengrößen von 10 bis max. 15 Personen anzustreben. Bei Gruppen über 15 Personen sind Gruppen zu teilen (z.B. im 14-tägigen Wechsel). Der Boxraum darf maximal von 10 Personen gleichzeitig genutzt werden. 
  5. Die Umkleiden/Duschen sind nicht zu benutzen. Die Umkleideräume dienen nur als Durchgang in die Halle. 
  6. Der Kraftraum bleibt gesperrt.

➔ Die Trainer/Innen und Übungsleiter/Innen versichern sich zu Beginn der Übungsstunde, dass sich alle Teilnehmer/Innen gesund fühlen und keinen wissentlichen direkten Kontakt zu COVID 19 Patienten haben/hatten.
➔ Es sind Listen mit Datum und Zeit der Übungsstunde sowie der Teilnehmer/Innen mit Erreichbarkeiten zu führen. Diese Listen können sowohl elektronisch (Whats App Gruppe, etc.) oder auch handschriftlich geführt werden. Die Trainer/Innen gewährleisten eine Archivierung, so dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.
➔ Bei Bekanntwerden von nachweislich erkrankten Teilnehmer/Innen eines Sportangebotes ist neben der Unterrichtung des Gesundheitsamtes bei gegebener Zeit auch der Vorstand darüber in Kenntnis zu setzen.
➔ Die Sportstunden sind zeitlich so zu terminieren, dass ausreichend Zeit zur Reinigung der Sportgeräte zur Verfügung steht und sich „An- und Abreisende“ Sportler/Innen nach Möglichkeit nicht begegnen. Dieses wird zwangsläufig zur Verkürzung von Sportstunden führen.
➔ Das „Einbahnstraßenprinzip“ sollte von den Übungsleiter/Innen wie folgt umgesetzt werden:

Helmut-Pardon-Sporthalle
Eingang: Sportlereingang am Parkplatz über die Umkleide A1
Ausgang: Über Kraftraum und Jugendraum über Zuschauereingang neben der Geschäftsstelle 

Günter-Hörster-Sporthalle
Eingang: Sportlereingang an den Umkleiden
Ausgang: Zuschauereingang am Jugendraum 

Sportplatz a. d. Lülfstraße
Eingang über das Tor a. d. Lülfstraße
Ausgang über das Tor a. d. Straße Am Bogen 

Ascheplatz am Freibad
Eingang neben dem Freibad
Ausgang über das Tor (Zufahrt zur Tennishalle) 

Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass sog. „Begegnungsverkehr“ insb. auf den Fluren z.B. bei Toilettengängen unterbleibt bzw. auf ein Minimum reduziert wird. Darüber hinaus ergehen zahlreiche Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände, welche sportartspezifische Hinweise zum Infektionsschutz in 

Verbindung mit der Durchführung von Sportangeboten beinhalten. Es wird empfohlen, sich über die entsprechenden Fachverbände zu informieren und die Maßnahmen ggf. eigenständig zu erweitern. Hinweise für Trainer/Innen sowie Links zu den Fachverbänden finden sich auf der Internetseite des LSB unter

https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs

Bei Nichteinhaltung wäre eine erneute Schließung der Sportstätten unumgänglich. 

Der Vorstand gewährleistet die Aktualisierung bzw. ständige Überprüfung aller Maßnahmen in Kontakt mit der Stadt Recklinghausen und prüft diese regelmäßig auf ihre bestehende Notwendigkeit. 

Der Vorstand der SG Suderwich 

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